Über die Freizeit-Funktion können Sie hinterlegen, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht arbeiten möchten. Freizeitwünsche können nur für Zeiträume abgegeben werden, für die noch kein Plan freigegeben wurde. Ihr Wunsch wird Ihrem Vorgesetzten im Rahmen der Planerstellung in R&R angezeigt. Beachten Sie jedoch, dass es sich um unverbindliche Wünsche handelt, deren Erfüllung nicht garantiert werden kann. Ob Ihr Wunsch erfüllt werden konnte, erfahren Sie erst, wenn Sie den Arbeitsplan erhalten. Es erfolgt keine separate Freigabe der Freizeitwünsche in R&R und Ihr Vorgesetzter wird die Information über einen Freizeitwunsch auch nicht vor der Planerstellung verarbeiten können. Alternativ zur Freizeit können Sie auch Ihre Verfügbarkeit für einen bestimmten Zeitraum bearbeiten. Hier besteht zusätzlich die Möglichkeit, Ihren Wunsch zu kommentieren, und Sie erhalten eine Rückmeldung über die voraussichtliche Berücksichtigung Ihres Wunsches. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im entsprechenden Abschnitt. Für einen verbindlichen freien Tag empfehlen wir jedoch in jedem Fall, Urlaub zu beantragen. |