Der Arbeitszeitnachweis listet die Arbeitszeit je Mitarbeiter inkl. Abwesenheitsgutschriften und Saldenveränderungen für einen Monat taggenau auf und ist für einen einzelnen oder alle Mitarbeiter erstellbar.
Sie können ihn aufrufen, indem Sie den Button "Arbeitszeitnachweis" im Wochenabschluss betätigen. Dieser ist anklickbar, sobald der Monat bzw. alle im Monat befindlichen Wochenabschlüsse freigegeben wurden.
Wenn Sie einen Arbeitszeitnachweis aus einem zurückliegenden Monat benötigen, rufen Sie einfach einen Wochenabschluss einer Woche auf, die innerhalb des Monats liegt, für den Sie den Arbeitszeitnachweis benötigen, und klicken Sie anschließend auf den "Arbeitszeitnachweis"-Button.
Je Mitarbeiter sehen Sie ...
- die tgl. Sollarbeitszeit (basierend auf den Wochenvertragsstunden dividiert durch die Anzahl vertraglicher Arbeitstage, hier 30:00 h / 6 = 5:00 h pro Arbeitstag) sowie die Monatssumme (schwankend je Monat aufgrund der unterschiedlichen Anzahl an Arbeitstagen)
- die im Wochenabschluss erfasste Arbeitszeit
- die sich daraus ergebenden Nettostunden je Tag (bei Abwesenheitsgutschriften entspricht die Gutschrift den tgl. Sollstunden) und für den Monat insgesamt
- die Beschreibung der Buchung
- mögliche Zuschläge (unterteilt nach ausgezahltem und ins Zeitkonto fließendem Zuschlag)
- die Entwicklung des Zeitkontos und des Urlaubstagesaldos je Tag und für den Monat insgesamt
- eventuelle manuelle Gutschriften mit Bezeichnung
- Salden zu Beginn des Monats ("Anfang"), die sich aus dem Monat ergebenden Mehr- bzw. Minusstunden ("Im Zeitraum") sowie das sich daraus ergebende Monatsendsaldo ("Summe").
Besonderheiten bei Stundenkräften / GFB
Da Stundenkräfte nicht über ein tägliches bzw. wöchentliches Zeitkonto verfügen, erscheinen hier keine Mehr-/Minusstunden je Tag. Die tgl. Sollarbeitszeit dient hier ausschließlich als Bemessungsgrundlage für die Abwesenheitsgutschriften.
Bei GFB sehen Sie einen Zeitkontoaufbau immer dann, wenn der Mitarbeiter die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet. In diesem Fall hat die Mitarbeiterin im September durch ihren Einsatz am Montag, 30.09. im Umfang von 01:42h über die Geringfügigkeitsgrenze hinaus gearbeitet:
Werden GFB, die noch ein Stundenguthaben aus einem Vormonat aufweisen, unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze eingesetzt, dann bauen sie die Stunden automatisch in dem Umfang wieder ab, in dem die Geringfügigkeitsgrenze dies zulässt. Abgebaute Stunden erscheinen dann als "GFB Stunden".